Die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen bietet die Möglichkeit, den Nachlass nach eigenen Wünschen dauerhaft zu regeln. Neben der Option, eine gemeinnützige oder mildtätige Stiftung zu errichten, kann auch der Erhalt eines Familienunternehmens oder die langfristige finanzielle Absicherung der Familie durch die Errichtung einer Stiftung gesichert werden. Daher bietet die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen viele attraktive Möglichkeiten einer erfolgreichen Nachfolgegestaltung. Der Erblasser kann auch einer bestehenden Stiftung Vermögen durch eine Verfügung von Todes wegen zuwenden.
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