Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Als eine kompetente Testamentsvollstreckerin und Nachlasspflegerin kann ich Ihr Vermögen schützen und einen möglichen Streit mit den Erben verhindern.
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist der Wunsch, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird. Bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft, bewahre ich als Testamentsvollstreckerin vertrauensvoll den Nachlass vor der drohenden Zerschlagung.
Eine Testamentsvollstreckung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln und/oder den Nachlass zu verwalten, weil sie z.B. unerfahren oder gar minderjährig sind. Auch ein drohender Zugriff ungeliebter Dritter wie Gläubiger, Sozialbehörden oder Ex-Gatten auf das Vermögen macht eine Testamentsvollstreckung erforderlich.
Schon zu Lebzeiten können Sie den Testamentsvollstrecker benennen in ihrem Testament einsetzen.
- Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz und kann über ihn verfügen. Er begleicht Verbindlichkeiten, erfüllt Vermächtnisse und wacht über die Einhaltung von Auflagen.
- Nicht die Erben, sondern der Testamentsvollstrecker ist für die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung verantwortlich.
- Bei einer Erbengemeinschaft betreibe ich als eingesetzter Testamentsvollstrecker die Verteilung unter den Erben. Hierzu erstelle ich einen Teilungsplan auf und höre die Erben an.